Unsere Dienstleistungen

  • Wir stellen für sie die Vertretung in der Funktion als bevollmächtigter Vertreter gemäß § 27 Abs. 18 des Abfallgesetzes sicher
  • Wir übernehmen die Verantwortung für die Erfüllung Ihrer Pflichte gemäß § 27 Abs. 20 des Abfallgesetzes
  • Wir erfüllen die Evidenz- und Meldepflicht gegenüber OZV und der staatlichen Verwaltung der Abfallwirtschaft
  • Wir informieren Sie über Änderungen und Neuheiten im Bereich Abfalllegislative
  • Wir decken alle Pflichten ab, die sich aus der Abfalllegislative der Slowakischen Republik ergeben