Die Gesellschaft EuLC, s.r.o. bietet ausgewählte fachliche Beratung im Bereich Abfallwirtschaft.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit bietet sie Dienstleistungen als bevollmächtigter Vertreter gemäß § 27 Abs. 18 des Gesetzes Nr. 79/2015 über Abfälle und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze.
Was bedeutet das Institut bevollmächtigter Vertreter?
Ab 1.1.2016 tritt das neue Gesetz Nr. 79/2015 über Abfälle und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in Kraft. Das Abfallgesetz beruht auf der sog. erweiterten Verantwortlichkeit der Produzenten. Die Produzenten von Verpackungen und Nichtverpackungsmaterial, Elektroanlagen, Batterien und Akkumulatoren, Fahrzeugen oder Reifen werden verantwortlich sein für die Finanzierung die sortierte Sammlung von Kommunalabfall in Städten und Gemeinden.
Die meisten Produzenten können ihre Pflichten durch den Abschluss eines Vertrags mit der sog. Organisation der Verantwortung der Produzenten (OZV) erfüllen. Das Angeführte gilt nicht für Produzenten, die keinen Sitz oder Unternehmensstandort in der Slowakischen Republik haben. Solche Produzenten sind verpflichtet, zur Erfüllung dieser Pflichten einen sog. bevollmächtigten Vertreter zu bevollmächtigen. Der bevollmächtigte Vertreter ist eine juristische oder natürliche Person – Unternehmer mit Sitz oder Unternehmensstandort in der SR.
Auf Grundlage der Bevollmächtigung haftet der bevollmächtigte Vertreter für die Erfüllung aller Pflichten des Produzenten, der keinen Sitz in der SR hat, gemäß dem Abfallgesetz und er handelt dabei in eigenem Namen.